DEUTSCHE PRAXISGRUPPE
ERNSTLAW berät Privatleute, Unternehmen und Anwaltskollegen im US- Recht. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung und umfassenden Begleitung mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich in den Vereinigten Staaten. Der Gründungspartner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst, und seine Mitarbeiter verfügen über eine Doppelausbildung und besitzen die Anwaltszulassung in den USA (New York), sowie die Zulassung als Rechtsanwälte in Deutschland. Rechtsanwalt Dr. Ernst leitet die deutsche Praxisgruppe von ERNSTLAW und ist mit den Erwartungen europäischer, insbesondere deutscher Mandanten, bestens vertraut. Mandanten können wahlweise in deutscher oder englischer Sprache kommunizieren. Die Bilingualität unserer Praxisgruppe ermöglicht es uns, unseren Kunden gerade bei internationalen Fragen eine Beratung aus einer Hand zu garantieren, wodurch ein Informationsverlust vermieden und dadurch deutlich kosteneffizienter gearbeitet werden kann. Deutsche rechtliche Strukturen sind unseren Anwälten gut bekannt und können ohne Reibungsverluste in die entsprechende US- Strukturen "übersetzt" und dem Mandanten verständlich vermittelt werden. Aus diesen Gründen ist die Kanzlei ERNST & LINDER LLC der beste Ansprechpartner für die deutsche Wirtschaft und den deutschen Mittelstand bei der Suche nach rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im amerikanischen und internationalen Vertrags- und Gesellschaftsrecht, der Betreuung in US-visarechtlichen Angelegenheiten sowie dem internationalen Marken-, Internet- und Urheberrecht. Mit diesem Spektrum repräsentieren wir regelmäßig deutschsprachige Unternehmen bei der Gründung und dem Betrieb ihrer Tochterunternehmen in den USA, ihren Akquisitionen und Finanztransaktionen sowie dem Abschluss von Distributions-, Entwicklungs- und Joint Venture-Verträgen. Durch unsere Spezialisierung auf die Beratung mittelständischer Unternehmen wissen wir insbesondere um deren spezifische Bedürfnisse und die damit verbundenen Herausforderungen.
Darüber hinaus beraten wir sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten Staaten lebende deutsche und amerikanische Privatpersonen, insbesondere im amerikanischen Aufenthalts-, Visa- und Staatsbürgerschaftsrecht sowie bei Erbschaftsangelegenheiten in Deutschland und den Vereinigten Staaten.
ERNSTLAW ist Mitglied der Deutsch- Amerikanischen Handelskammer New York (GACC), der American Bar Association (ABA), der New York Bar Association (NYBA) und anderen Interessenverbänden.